Urkunde und Stadtwappen

Die Urkunde von 1224 weist kein Tagesdatum, sondern nur die Jahresangabe als Datierung auf. Sie wurde in Köln ausgestellt. Erzbischof Engelbert I. von Köln als Aussteller und Graf Heinrich II. von Nassau besiegelten die Urkunde, wobei heute nur das Siegel des Nassauers erhalten ist.

Inhaltlich bestätigt der Kölner Erzbischof, dass ihm der Nassauer Graf seinen halben Besitz an Zoll, Münze und weitere, nicht näher ausgeführte Rechte an der neuerrichteten Stadt Siegen eingeräumt hat. Des Weiteren sollte die Aufnahme von Bürgern und Burgmannen in Siegen nur mit der Zustimmung des jeweils anderen erlaubt sein. Mit dieser „Herrschaftsteilung“ wurde das Kondominat Kurkölns und Nassaus begründet, das bis zum frühen 15. Jahrhundert andauerte.

Die Erwähnung von Zoll und Münze lassen auf die Existenz eines Markts in Siegen schließen. Die Wendung „opidi Sige de novo constructi“ (neuerrichtete Stadt Siegen) weist auf die seit dem letzten Drittel des 12. Jahrhunderts auf dem Siegberg neuangelegte Nikolaistadt hin. In Verbindung mit der Erwähnung von Bürgern (cives) als Einwohner mit einer besonderen Rechtsstellung ist Siegen im Jahr 1224 als vollständig ausgebildete Stadt anzusprechen.

Transkription
nach Siegener Urkundenbuch, Nr. 8

In nomine sancte et individue trinitatis. Engelbertus Dei gracia sancte Coloniensis ecclesie archiepiscopus universis Christi fidelibus in perpetuum, Noverint universi ad quos presens pagina pervenerit, quod opidi Sige de novo constructi comes Nassowensis in moneta, teloneo et omni iure suo medietatem nobis et ecclesie beati Petri Coloniensi libere contradidit et absolute, eo adiecto, quod neuter nostrum civem vel castellanum aliquem sine consensu et voluntate alterius in opido locabit memorato. Et ut hec rata et inconvulsa permaneant, presentem paginam tam nostri quam dicti comitis sigillis duximus communiri. Acta sunt hec Colonie anno gracie Mo. CCo. XXIIIIo.

Übersetzung

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Engelbert durch Gottes Gnade Erzbischof der heiligen Kirche zu Köln allen Christgläubigen zum immerwährenden Gedächtnis. Es sei allen bekannt, die die gegenwärtige Urkunde erreicht, dass der nassauische Graf uns und der Kirche des heiligen Petrus zu Köln die Hälfte an Münze, Zoll und allen seinen Rechten über die neu erbaute Stadt Siegen frei und vollständig übergeben hat und, diesem hinzugefügt, dass keiner von uns irgendeinen Bürger oder Burgmannen ohne Zustimmung und Willen des anderen in der genannten Stadt einsetzen wird. Und damit dieses gültig und unverändert fortbestehen soll, haben wir entschieden, die gegenwärtige Urkunde sowohl mit unserem als auch mit dem Siegel des genannten Grafen zu befestigen. Dieses wurde verhandelt in Köln im Jahr der Gnade 1224.

Das Stadtwappen

Das Siegener Stadtwappen zeigt im silbernen Schild eine rote Zinnenmauer mit einem offenen, von zwei kleinen Türmen flankierten Tor. Über der Zinnenmauer wachsend ist die Halbfigur eines Erzbischofs in blauem Ornat mit Pallium, Mitra, Bischofsstab in der rechten Hand und geöffnetem Buch in der linken Hand dargestellt. Im Torbogen befindet sich ein blauer Schild mit einem goldenen, rotbewehrten Löwen darauf.

Die Farbgebung gestaltet sich gemäß der Hauptsatzung der Universitätsstadt Siegen wie folgt:

  • Rot für Zinnenmauer, Bewehrung des Löwen
  • Blau für Ornat und Mitra des (Erz-)Bischofs, nassauischer Wappenschild
  • Silber für Wappengrund und Pallium des (Erz-)Bischofs
  • Gold für Krümme des (Erz-)Bischofs, Löwen im nassauischen Wappenschild

Grundlage des Stadtwappens ist das mittelalterliche Stadtsiegel. Nachdem die Stadtverordneten am 19. April 1915 das an neue heraldische Grundsätze angepasste Stadtwappen genehmigt hatten, erfolgte am 15. Februar 1919 die Genehmigung durch das Preußische Ministerium des Inneren in Berlin.

Die Figur des Erzbischofs stellt den Schutzpatron der Stadt, heiligen Martin, Bischof von Tours, dar. Der Wappenschild mit dem nassauischen Löwen steht für die Stadt- und Landesherren. Schließlich ist die Zinnenmauer ein Zeichen der Stadtwerdung Siegens.